FAQ
FAQ - Häufig gestellt Fragen - Informationen für Autoren
Fragen zu Vortragsanmeldung und Einreichung der Kurzfassung
- Was muss ich bei der Vortragsanmeldung berücksichtigen?
- Welche Möglichkeiten der Präsentation gibt es?
- Kann ein Autor mehrere Vorträge anmelden?
- Kann ich meine bereits eingereichte Kurzfassung (Abstract) nachträglich ändern?
- Wer ist für die Annahme/Ablehnung der Vortragsanmeldungen zuständig?
- Ist mein Vortrag angenommen?
Fragen zu Posterbeiträgen
Fragen zu Form und Einreichung der Paper
- Was muss ich bei der Erstellung meines Papers beachten?
- Wie und wo kann ich mein Paper einreichen?
- Welche Möglichkeiten bestehen für die Berücksichtigung von Co-Autoren?
- Wie kann ich ein bereits eingereichtes Paper ändern oder aktualisieren?
Fragen zur Teilnahme am Kongress
- Muss ich mich als Autor zusätzlich zur Vortragsanmeldung für den Kongress registrieren?
- Was ist zu tun, wenn ich selber nicht vortragen kann?
- Welcher Zeitrahmen steht für meinen Vortrag zur Verfügung?
Fragen zu Veröffentlichungen
- Welche Möglichkeiten der Veröffentlichung gibt es?
- Welche Rechte gehen für die Veröffentlichung an die DGLR über?
Sonstige Fragen
Was muss ich bei der Vortragsanmeldung berücksichtigen?
Zur Vortragsanmeldung benötigen wir Ihre aussagefähige Kurzfassung (Abstract) und einen kurzen Lebenslauf als PDF-Datei. Die Ausführungen sollten jeweils eine DIN A4 Seite nicht überschreiten und können mit 1-2 Grafiken unterstützt werden. Die Dateigröße sollte jeweils 1MB nicht überschreiten.
Der Abstract kann auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Ebenso kann der Vortrag bei Bedarf auch auf Englisch gehalten werden.
Welche Möglichkeiten der Präsentation gibt es?
Als Alternative zu mündlichen Vorträgen haben Sie die Möglichkeit Ihre Inhalte als Poster zu präsentieren. Poster werden thematisch gruppiert während einer so genannten Postersitzung vorgestellt und diskutiert. Der Autor hat dabei die Möglichkeit, dem interessierten Publikum direkt seine Forschungsarbeit anhand seiner Posterdarstellung zu erläutern. Die Poster können während der gesamten Kongressdauer ausgestellt werden. Der wissenschaftliche Anspruch an Posterbeiträge entspricht dem der Vortragsbeiträge, daher gelten für Poster dieselben Einreichungsbedingungen und Termine. Auch eine Teilnahme am CEAS-Begutachtungsprozess ist möglich.
Kann ein Autor mehrere Vorträge anmelden?
Im Regelfall wird nur eine Vortragsanmeldung pro Person von der Programmkommission angenommen. Falls Sie weitere Vorträge anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an: dlrk(at)dglr.de.
Kann ich meine bereits eingereichte Kurzfassung (Abstract) nachträglich ändern?
Wenn Sie nach dem Hochladen Ihres Abstracts noch Änderungen am Dokument, am Titel oder andere Änderungen von Angaben auf dem Formular vornehmen möchten, müssen Sie Ihr Abstract online neu hochladen inkl. aller erforderlichen (neuen) Angaben im Titel etc.. Bitte teilen Sie uns unbedingt mit, welche Submission-ID das ursprüngliche Dokument trägt, damit wir es zentral löschen können. Bitte senden Sie uns keine E-Mails mit Änderungswünschen oder PDF-Dokumenten zu.
Zur Löschung Ihrer ursprünglichen Anmeldung wenden Sie sich bitte an: dlrk@dglr.de.
Wer ist für die Annahme/Ablehnung der Vortragsanmeldungen zuständig?
Die Verantwortlichkeit für die Annahme oder Ablehnung einer Vortragsanmeldung liegt bei der Programmkommission des DLRK. Diese setzt sich aus den Leitern der Fachbereiche der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrt e.V. zusammen.
Möchten Sie als Experte in den Fachausschüssen der DGLR mitwirken?
Dann werden Sie doch Mitglied und sprechen Sie unsere Fachbereichsleiter an.
Ist mein Vortrag angenommen?
Der einreichende Autor erhält bis zu dem im Terminplan genannten Datum eine Mitteilung per Email, ob sein Beitrag von der Programmkommission des DLRK angenommen wurde.
Können Posterbeiträge am CEAS-Begutachtungsprozess teilnehmen?
Ja. Für Poster gelten dieselben Kriterien wie für Vorträge. Papers zu wissenschaftlichen Postern können ebenso am CEAS-Begutachtungsprozess teilnehmen.
Was muss ich bei der Erstellung meines Papers beachten?
Die eingereichten Paper sollten etwa 10 zweispaltig beschriebene DIN-A-4-Seiten (+Anhang) nicht überschreiten. Die hochzuladende Datei sollte kleiner als 10MB und möglichst im PDF/A Standard erstellt sein (z.B. kann mit Word eine PDF-Version direkt erstellt werden). Die Sprache kann Deutsch oder Englisch sein.
Für die Veröffentlichung durch die DGLR müssen die Paper den formalen Vorgaben entsprechen. Die Präsentationsunterlagen Ihres Vortrages werden nicht vorab als Datei benötigt.
Detaillierte Informationen und Vorgaben finden Sie in den Richtlinien zum Herunterladen:
Formatvorlage / Richtlinien (deutsch) / Guidelines (english)
Wie und wo kann ich mein Paper einreichen?
Zusammen mit der Benachrichtigung darüber, dass Ihr Vortrag für den Kongress akzeptiert wurde, erhalten Sie die Zugangsdaten für den Autorenbereich des DLRK.
Innerhalb dieses Bereichs können Sie alle relevanten Daten zu Ihrem Vortrag (Autor, Co-Autoren, Paper usw.) bis zum Endtermin für die Einreichung der Paper selbständig bearbeiten und aktualisieren. Für die Veröffentlichung in den DGLR-Netzpublikationen ist neben dem hochgeladenen Paper auch die ausgefüllte Erklärung zur Erstveröffentlichung nötig.
Welche Möglichkeiten bestehen für die Berücksichtigung von Co-Autoren?
Sie können ihre Co-Autoren namentlich benennen. Nach dem Login mit Ihren Zugangsdaten (Submission-ID: DLRK2018_XXXXXX) können Sie weitere Autoren unter „Paper hochladen / Paperdetails“ hinzufügen. Sie erscheinen dadurch später im Programmheft. Hält der Autor selber nicht den Vortrag, sondern ein Vertreter, so ist der Vertreter namentlich zum Kongress zu registrieren unter Angabe der zugehörigen Submission-ID.
Wie kann ich ein bereits eingereichtes Paper ändern oder aktualisieren?
Zusammen mit der Benachrichtigung darüber, dass Ihr Vortrag für den Kongress akzeptiert wurde erhalten Sie die Zugangsdaten für den Autorenbereich des DLRK.
Innerhalb dieses Bereiches könne Sie alle relvanten Daten zu Ihrem Vortrag (Autor, Co-Autoren, Paper usw.) jederzeit, bis zum Endtermin für die Einreichung der Paper, selbständig bearbeiten und aktualisieren.
Muss ich mich als Autor zusätzlich separat für den Kongress registrieren?
Für Vortragende ist eine zusätzliche persönliche Teilnahmeregistrierung nicht mehr nötig und erfolgt ab diesem Jahr automatisch mit der Vortragsanmeldung und der Annahme des Vortrags durch die Programmkommission.
Kann der Vortragende seinen Vortrag nicht selber halten, so ist er dazu verpflichtet eine Ersatzperson (z.B. Co-Autor) zu finden und dies schnellstmöglich der DGLR mitzuteilen.
Was ist zu tun, wenn ich selber nicht vortragen kann?
Sollte es einem Autor aus dringenden Gründen nicht möglich sein, seinen Vortrag zu halten, hat er die Möglichkeit einen Ersatzvortragenden anzumelden (dlrk(at)dglr.de). Sollte die Teilnahmeregistrierung des einreichenden Autors bereits erfolgt sein, so ist es möglich, die Registrierung auf den Ersatzredner zu übertragen. In jedem Fall muss eine Teilnahmeregistrierung für den Vortrag unter Angabe der zugehörigen Submission-ID erfolgen.
Welcher Zeitrahmen steht für meinen Vortrag zur Verfügung?
Für jeden Vortrag werden 25 Minuten in die Sitzungen eingeplant. Wir empfehlen eine Vortragslänge von max. 20 Minuten, sodass mindestens 5 Minuten für Fragen des Publikums zur Verfügung stehen. Jeder Autor wird vom jeweiligen Sitzungsleiter vorgestellt. Dem Sitzungsleiter werden hierfür Abstracts und Lebensläufe der Autoren zur Verfügung gestellt. Vorträge können auf Deutsch oder auf Englisch gehalten werden.
Welche Möglichkeiten der Veröffentlichung gibt es?
Für die Veröffentlichung gibt es zwei Möglichkeiten: Als DGLR-Netzpublikation und als Beitrag in den beiden CEAS-Zeitschriften "Aeronautical Journal" und "Space Journal".
Für die Veröffentlichung in den Netzpublikationen ist nur die Einreichung des Papers zusammen mit der Erklärung zur Erstveröffentlichung nötig.
Für die Veröffentlichungen der CEAS-Journale wird ein Begutachtungsprozess im Anschluss an den Kongress durchgeführt. Paper, die nicht für die Veröffentlichung im Journal ausgewählt wurden, können im Anschluss in den DGLR-Netzpublikationen veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „CEAS-Begutachtungsprozess“.
Welche Rechte gehen für die Veröffentlichung an die DGLR über?
Die Vereinbarung zur Veröffentlichung im Rahmen der DGLR-Netzpublikationen finden Sie auf der Seite "DGLR-Netzpublikationen". Bitte beachten Sie, dass für Paper, die am CEAS-Begutachtungsprozess teilnehmen, die Bedingungen und rechtlichen Vorgaben von Springer Nature gelten.
Meine Frage wird in den FAQ nicht beantwortet. Was nun?
Für den Fall, dass Ihre Frage auf dieser Seite nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte per E-Mail an dlrk(at)dglr.de.